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   BGH, 15.01.1997 - 2 ARs 481/96   

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https://dejure.org/1997,2978
BGH, 15.01.1997 - 2 ARs 481/96 (https://dejure.org/1997,2978)
BGH, Entscheidung vom 15.01.1997 - 2 ARs 481/96 (https://dejure.org/1997,2978)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 1997 - 2 ARs 481/96 (https://dejure.org/1997,2978)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung über den Zuständigkeitsstreit zweier Gerichte aus unterschiedlichen Oberlandesgerichtsbezirken in einer Strafvollzugssache eines Jugendlichen im Erwachsenenvollzug bei fehlender Zuständigkeit irgendeines der streitenden Gerichte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 14, § 462a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 255
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.06.1996 - 2 ARs 130/96

    Jugendstrafe - Bewährungsüberwachung - Zuständigkeit des Aussetzungsgericht

    Auszug aus BGH, 15.01.1997 - 2 ARs 481/96
    Das gilt auch, wenn gegen den Verurteilten nach § 92 Abs. 2 Satz 3 JGG die Jugendstrafe im Erwachsenenvollzug vollstreckt wird (vgl. u.a. Beschluß des Senats vom 12. Juni 1996 - 2 ARs 130/96 - BGHR JGG § 92 Zuständigkeit 1; BGH NStZ 1985, 92; BGHSt 27, 329, 332 f.).

    Mit der Abgabe sind die Vorschriften der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes über die Strafvollstreckung anzuwenden (§ 85 Abs. 6 Satz 2 JGG), somit auch die §§ 462 a, 463 StPO (vgl. Beschluß des Senats vom 12. Juni 1996 - 2 ARs 130/96 -).

  • BGH, 27.06.1975 - 2 ARs 137/75

    Aussetzung der weiteren Vollstreckung der Unterbringung zur Bewährung -

    Auszug aus BGH, 15.01.1997 - 2 ARs 481/96
    Der Antrag auf Gerichtsstandsbestimmung ist zurückzuweisen, da keines der streitenden Gerichte zuständig ist (BGHSt 26, 162, 164).
  • BGH, 23.12.1977 - 2 ARs 415/77

    Bestimmung des zuständigen Gerichts bezüglich der erforderlich werdenden

    Auszug aus BGH, 15.01.1997 - 2 ARs 481/96
    Das gilt auch, wenn gegen den Verurteilten nach § 92 Abs. 2 Satz 3 JGG die Jugendstrafe im Erwachsenenvollzug vollstreckt wird (vgl. u.a. Beschluß des Senats vom 12. Juni 1996 - 2 ARs 130/96 - BGHR JGG § 92 Zuständigkeit 1; BGH NStZ 1985, 92; BGHSt 27, 329, 332 f.).
  • BGH, 16.03.1979 - 2 ARs 70/79

    Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Widerruf der Aussetzung

    Auszug aus BGH, 15.01.1997 - 2 ARs 481/96
    Der Umstand allein, daß auch Jugendstrafe zu vollstrecken ist, bewirkt einen solchen Zuständigkeitswechsel jedoch nicht (BGHSt 28, 351).
  • BGH, 02.06.1995 - 2 ARs 128/95

    Jugendrichter - Jugendstrafvollzug - Erwachsenenstrafvollzug - JVA -

    Auszug aus BGH, 15.01.1997 - 2 ARs 481/96
    Das gilt auch, wenn gegen den Verurteilten nach § 92 Abs. 2 Satz 3 JGG die Jugendstrafe im Erwachsenenvollzug vollstreckt wird (vgl. u.a. Beschluß des Senats vom 12. Juni 1996 - 2 ARs 130/96 - BGHR JGG § 92 Zuständigkeit 1; BGH NStZ 1985, 92; BGHSt 27, 329, 332 f.).
  • BGH, 19.09.1986 - 2 ARs 206/86
    Auszug aus BGH, 15.01.1997 - 2 ARs 481/96
    Da somit keines der streitenden Gerichte zuständig ist, war der Antrag auf Gerichtsstandsbestimmung zurückzuweisen (BGHR StPO § 462 a Abs. 1 Befaßtsein 2).
  • BGH, 28.09.1984 - 2 ARs 260/84

    Bestimmung der Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer - Jugendstrafe -

    Auszug aus BGH, 15.01.1997 - 2 ARs 481/96
    Das gilt auch, wenn gegen den Verurteilten nach § 92 Abs. 2 Satz 3 JGG die Jugendstrafe im Erwachsenenvollzug vollstreckt wird (vgl. u.a. Beschluß des Senats vom 12. Juni 1996 - 2 ARs 130/96 - BGHR JGG § 92 Zuständigkeit 1; BGH NStZ 1985, 92; BGHSt 27, 329, 332 f.).
  • BGH, 21.12.2023 - 2 ARs 446/23
    Der Sonderfall der Abgabe der Vollstreckung einer im Erwachsenenvollzug vollzogenen Jugendstrafe an die Staatsanwaltschaft gemäß § 85 Abs. 6 Satz 1 JGG, in dem ausnahmsweise die Strafvollstreckungskammer zuständig wäre (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Januar 1997 - 2 ARs 481/96, juris Rn. 8), liegt hier nicht vor.".
  • BGH, 09.10.2002 - 2 ARs 259/02

    Zuständigkeit für die Überwachung der Führungsaufsicht; Übertragung der

    Da keines der streitbeteiligten Amtsgerichte Leverkusen und Berlin-Tiergarten für die Überwachung der Führungsaufsicht zuständig ist, ist der Antrag des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten auf Zuständigkeitsbestimmung durch den Bundesgerichtshof gemäß § 14 StPO zurückzuweisen (BGHSt 26, 164; BGH NStZ 1995, 218, 201; 1997, 255; 2001, 110).".
  • OLG Koblenz, 13.01.2004 - 2 Ws 6/04

    Jugendstrafe, Heranwachsender, Vollstreckungsleiter, Abgabe der Vollstreckung,

    Die Zuständigkeit des Vollstreckungsleiters für die Vollstreckung der gegen den Verurteilten als Heranwachsenden verhängten Einheitsjugendstrafe endete nicht bereits durch die gem. § 92 Abs. 2 JGG angeordnete (weitere) Vollstreckung im Erwachsenenstrafvollzug (BGH NStZ 1997, 255; BGHR JGG § 92 Zuständigkeit 1; jew. m.w.N.).

    Mit der Abgabe sind die Vorschriften der Strafprozessordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes über die Strafvollstreckung anzuwenden (§ 85 Abs. 6 S. 2 JGG), somit auch §§ 462 a StPO, 78 a GVG (vgl. BGH NStZ 1997, 255 m.w.N.); die Abgabe der Vollstreckung ist nach § 85 Abs. 6 S. 1 2. Hs. JGG auch grundsätzlich bindend.

  • BGH, 26.01.2007 - 2 ARs 2/07

    Zuständigkeitsbestimmung; Zuständigkeitskonzentration bei Vollstreckung von

    Der Sonderfall der Abgabe der Vollstreckung einer im Erwachsenenvollzug vollzogenen Jugendstrafe an die Staatsanwaltschaft gemäß § 85 Abs. 6 Satz 1 JGG, in dem ausnahmsweise die Strafvollstreckungskammer zuständig wäre (BGHR StPO § 462a Abs. 2 Einheitsjugendstrafe 1; Senatsbeschluss vom 15. Januar 1997 - 2 ARs 481/96), liegt hier nicht vor.
  • BGH, 09.10.2002 - 2 AR 146/02

    Jugendstrafrecht - Führungsaufsicht - Überwachung - Übertragungsrecht -

    Da keines der streitbeteiligten Amtsgerichte Leverkusen und Berlin-Tiergarten für die Überwachung der Führungsaufsicht zuständig ist, ist der Antrag des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten auf Zuständigkeitsbestimmung durch den Bundesgerichtshof gemäß § 14 StPO zurückzuweisen (BGHSt 26, 164; BGH NStZ 1995, 218, 201; 1997, 255; 2001, 110).".
  • KG, 04.06.2013 - 2 Ws 224/13

    Vollstreckung einer Jugendstrafe gegen einen betäubungsmittelabhängigen

    a) Zwar ist durch die am 29. Dezember 2004 beschlossene Abgabe der Vollstreckung nach §§ 85 Abs. 6, 89a Abs. 3, 110 Abs. 1 JGG die Zuständigkeit für die weiteren Vollstreckungsentscheidungen vom Jugendrichter als Vollstreckungsleiter (§§ 82 Abs. 1, 110 Abs. 1 JGG) auf die Strafvollstreckungskammer übergegangen (vgl. BGH NStZ 1997, 255; Appl in KK-StPO 6. Aufl., § 462a Rdn. 5).
  • OLG Naumburg, 04.08.2010 - 2 ARs 6/10

    Rehabilitierungsverfahren: Zuständiges Gericht für die Wiederaufnahme eines

    Das gemeinschaftliche obere Gericht muss allerdings die Zuständigkeitsbestimmung ablehnen, wenn keines der bislang streitenden Gerichte zuständig ist (BGH NStZ 1997, 255; 2001, 110).
  • OLG Celle, 10.09.2019 - 2 Ws 258/19

    Parallele Zuständigkeiten bei Jugendstrafe und Strafhaft

    Im Falle der Vollstreckung von Jugendstrafe ist Vollstreckungsleiter der Jugendrichter, der nach §§ 82 Abs. 1 S. 2, 110 Abs. 1 JGG die Aufgaben wahrnimmt, die nach der StPO die Strafvollstreckungskammer erledigt (BGHSt 26, 162 = NJW 1975, 1846; 27, 25 = MDR 1977, 418; NStZ 1997, 255).
  • BGH, 26.01.2007 - 2 AR 9/07
    Der Sonderfall der Abgabe der Vollstreckung einer im Erwachsenenvollzug vollzogenen Jugendstrafe an die Staatsanwaltschaft gemäß § 85 Abs. 6 Satz 1 JGG, in dem ausnahmsweise die Strafvollstreckungskammer zuständig wäre (BGHR StPO § 462 a Abs. 2 Einheitsjugendstrafe 1; Senatsbeschluss vom 15. Januar 1997 - 2 ARs 481/96), liegt hier nicht vor.
  • OLG Hamm, 05.12.2019 - 4 (s) Sbd I-13/19

    Führungsaufsicht; Jugendsache; Heranwachsender; Zuständigkeit; Abgabe

    Hat der Jugendrichter die weitere Vollstreckung hingegen an die nach den allgemeinen Vorschriften zuständige Strafvollstreckungsbehörde abgegeben, sind mit der Abgabe die Vorschriften der Strafprozessordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes über die Strafvollstreckung anzuwenden (§ 85 Abs. 6 S. 2 JGG), also auch die Regelungen des § 462a StPO (BGH, Beschl. v. 15.01.1997 - 2 ARs 481/96 - juris).
  • KG, 02.12.1999 - 5 Ws 664/99

    Strafaussetzung zur Bewährung: Prognoseentscheidung bei Reststrafenaussetzung

  • KG, 12.06.2001 - 1 AR 499/01

    Zuständigkeit für Entscheidungen über die Strafvollstreckung nach Abgabe gem. §

  • OLG Düsseldorf, 04.05.1999 - 1 Ws 365/99
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